Lagerung in Brandschutzcontainer
Zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten gemäß Betr.SichV (TRbF 20) mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit
von 90 Minuten (F90).
Aufgrund der Feuerwiderstandsfähigkeit kann der Sicherheitsabstand um das Lager reduziert bzw. aufgehoben werden. Dies gilt auch zu benachbarten Gebäuden. Somit ist eine logistisch sinnvolle Platzierung möglich.
Dies kann mit Absprache des vorbeugenden Brandschutzes auch eine Aufstellung im Gebäude als eigener Brandabschnitt sein.
Begehbare Brandschutzcontainer
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| aus Stahl | |
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| aus Beton | |
Nicht begehbare Brandschutzcontainer
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| aus Beton | ||





