Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
Zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen (DIN 12925-1 4/98 / EN/14470-1:2002) gemäß TRbF 20 (Anhang L)
Alle Schränke besitzen die höchste Feuerwiderstandsfähigkeit (FWF) 90 Minuten. Sie sind typgeprüft, d.h. pro Schrankmodell liegt ein Brandkammertest vor. Alle Schränke besitzen einen eigenen Prüfungsbericht einer unabhängigen Materialprüfungsanstalt. » Zubehör für Schränke
Nach den gültigen technischen Regeln (TRbF 20 Anhang L) können bzw. müssen die Lagerschränke am Arbeitsplatz abgesaugt werden. Für diesen Zweck bieten sich Einzel- oder Gesamtlösungen an, die eine schnelle und kostengünstige Lösung darstellen.
Lagerung von größeren Mengen brennbarer Flüssigkeiten:
weitere Informationen
» Lagerung im Gebäude im Lager
» Lagerung im Freien








