Lagerung von nichtbrennbaren, wassergefährdenden Flüssigkeiten

Die Lagerung von diesen Stoffen erfordert gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ein ausreichendes Auffangsystem, das gegenüber den gelagerten Medien ausreichend bemessen und beständig ist. Alle Ausführungen sind gemäß Bauregelliste A, Teil 1, DIBt in Berlin mit einem Ü-Zeichen nach WHG ausgestattet.

» Lagerung in Regalsystemen
» Lagerung auf Auffangwannen
» Abfüllung auf Bodenelementen

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