Serviceleistungen - Für Ihre nachhaltige Sicherheit
Wir sind Ihr Partner in der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Für sicherheitstechnische Einrichtungen gelten zur Vorbeugung und Beseitigung möglicher Gefahrenquellen verschiedene Rechtsvorschriften, u. a. Betriebssicherheitsverordnung §§ 3, 6, 11, ArbStättV § 4, TRGS526, TRGS 800, Gefahrstoffverordnung § 7.
Diese schreiben eine regelmäßige Prüfung Ihrer Anlagen und Produkte vor!
Der gesetzlich vorgeschriebene Aspekt für die Prüfung Ihrer Produkte und Anlagen für Umwelt-, Arbeits- und Explosionsschutz ist jedoch nur das eine. Das andere sind Aspekte wie die Einhaltung und Erhöhung der Betriebssicherheit und Lebensdauer Ihrer Investitionen, die Reduzierung von Störungen und Minimierung von Ausfällen und somit Optimierung der Produkt- und Anlagenverfügbarkeit.
Und Ihre Kosten? - Die sind planbar(er).
Wir unterstützen Sie und sind bundesweit für Sie mit unseren Serviceleistungen vor Ort. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihrer Betriebseinrichtung im Rahmen von Prüfungen und Service-Einsätzen und die sorgfältige Beantwortung Ihrer sicherheitsrelevanten Fragen ist bei uns Programm.