Prüfpflichtige Arbeitsmittel von A bis Z
Wissen Sie, welche Technischen Arbeitsmittel laut Gesetzgeber WANN und WIE OFT geprüft werden müssen und wie Sie bei einer technischen Arbeitsmittelprüfung am besten vorgehen? Fragen Sie uns! Wir unterstützen Sie - mit zertifiziertem Know-how und jahrzehntelanger Praxiserfahrung.
Arbeitsmittelprüfung - unsere Leistungen im Überblick
Prüfung durch befähigte Servicetechniker & Monteure
Alle unsere Servicetechniker und Monteure sind handwerklich ausgebildet und für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln weitergebildet / zertifiziert. Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gelten Sie als “befähigte Personen” Prüfungen durchzuführen. Was unsere Servicetechniker und Monteure noch auszeichnet? Spezifische Fachkenntnisse und eine oft langjährige Erfahrung.
Das beinhaltet unsere Arbeitsmittelprüfung
- Besichtigung vor Ort
- Durchführung von Messungen
- Erstellung eines Prüfprotokolls
- Erstellung / Aktualisierung von Dokumentationen
Haftung und Pflicht für Unternehmen
Als Unternehmer müssen Sie laut Gesetzgeber gewährleisten, dass Produkte, die in ihrem Betrieb für Lagerung und Handling von Gefahrstoffen eingesetzt werden, dauerhaft in einem funktionsfähigen, fehlerfreien Zustand sind. Gesetzlich vorgeschrieben sind deshalb regelmäßige Wartungen und Prüfungen von Gefahrstoff-Produkten. Werden diese nicht sachgemäß durchgeführt, erlischt der Versicherungsschutz, die Haftungsbegrenzung von Unternehmen sowie die Gewährleistung auf erbrachte Dienstleistungen.
Vorteile einer regelmäßigen Wartung
- Verbesserung der Betriebssicherheit
- Verlängerung der Lebensdauer Ihres Produktes
- Werterhaltung Ihres Produktes
- Reduzierung von Störungen und Stillstandzeiten
- Reduzierung von System- oder Betriebsausfällen
Prüfungen zum Explosionsschutz
Laut gesetzlicher Vorschriften müssen Prüfungen im Explosionsschutz regelmäßig erfolgen - z.B. alle drei oder sechs Jahre, vor Erstinbetriebnahme einer Anlage oder bei wesentlichen Veränderungen.
Hinweis zur Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich Explosionsschutz: Prüfungen dieser Art werden je nach vorliegender Anforderung / Genehmigung durch befähigte Personen sowie Mitarbeitende von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt.