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Prüfung Technischer Arbeitsmittel

Prüfpflichtige Arbeitsmittel von A bis Z

Wissen Sie, welche Technischen Arbeitsmittel laut Gesetzgeber WANN und WIE OFT geprüft werden müssen und wie Sie bei einer technischen Arbeitsmittelprüfung am besten vorgehen? Fragen Sie uns! Wir unterstützen Sie - mit zertifiziertem Know-how und jahrzehntelanger Praxiserfahrung.

Arbeitsmittelprüfung - unsere Leistungen im Überblick

Prüfung durch befähigte Servicetechniker & Monteure
Alle unsere Servicetechniker und Monteure sind handwerklich ausgebildet und für die Prüfung  von technischen Arbeitsmitteln weitergebildet / zertifiziert. Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gelten Sie als “befähigte Personen” Prüfungen durchzuführen. Was unsere Servicetechniker und Monteure noch auszeichnet? Spezifische Fachkenntnisse und eine oft langjährige Erfahrung.

Das beinhaltet unsere Arbeitsmittelprüfung

  • Besichtigung vor Ort
  • Durchführung von Messungen
  • Erstellung eines Prüfprotokolls
  • Erstellung / Aktualisierung von Dokumentationen

Rechtskonforme, herstellerunabhängige Prüfung

Alle Arbeitsmittelprüfungen führen wir rechtskonform unter anderem nach Betriebssicherheits-, Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung durch. Wir prüfen herstellerunabhängig und haben praktische Erfahrung mit Produkten namhafter Hersteller wie z. B. der asecos GmbH, Denios SE, Düperthal Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG oder LaCont Umwelttechnik GmbH.

Arbeitsmittelprüfung - das sollten Sie wissen

Haftung und Pflicht für Unternehmen

Als Unternehmer müssen Sie laut Gesetzgeber gewährleisten, dass Produkte, die in ihrem Betrieb für Lagerung und Handling von Gefahrstoffen eingesetzt werden, dauerhaft in einem funktionsfähigen, fehlerfreien Zustand sind. Gesetzlich vorgeschrieben sind deshalb regelmäßige Wartungen und Prüfungen von Gefahrstoff-Produkten. Werden diese nicht sachgemäß durchgeführt, erlischt der Versicherungsschutz, die Haftungsbegrenzung von Unternehmen sowie die Gewährleistung auf erbrachte Dienstleistungen. 

Vorteile einer regelmäßigen Wartung

  • Verbesserung der Betriebssicherheit 
  • Verlängerung der Lebensdauer Ihres Produktes
  • Werterhaltung Ihres Produktes 
  • Reduzierung von Störungen und Stillstandzeiten 
  • Reduzierung von System- oder Betriebsausfällen

Prüfungen zum Explosionsschutz

Laut gesetzlicher Vorschriften müssen Prüfungen im Explosionsschutz regelmäßig erfolgen - z.B. alle drei oder sechs Jahre, vor Erstinbetriebnahme einer Anlage oder bei wesentlichen Veränderungen.

Hinweis zur Prüfung elektrischer Anlagen im Bereich Explosionsschutz: Prüfungen dieser Art werden je nach vorliegender Anforderung / Genehmigung durch befähigte Personen sowie Mitarbeitende von zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durchgeführt.